-
Wenn in dem bis zur 1. übergaberelevanten Stelle (transition relevance
place) realisierten Redezug (turn) der gegenwärtige Sprecher einen
nächsten ausgewählt hat, so hat nur dieser das Recht und die
Pflicht, den nächsten Redezug zu übernehmen. Der Sprecherwechsel
erfolgt in diesem Fall an der ersten übergaberelevanten Stelle.
Wenn in dem bis zu diesem Punkt realisierten Redezug keine Fremdwahl erfolgt
ist, dann ist Selbstwahl möglich, aber nicht zwingend erforderlich.
Das Rederecht erhält bei Selbstwahl der Sprecher, der zuerst mit seinem
nächsten Turn beginnt.
Wenn der bis zu diesem Punkt realisierte Turn keine Fremdwahl enthält,
kann der gegenwärtige Sprecher seinen Redezug fortsetzen, vorausgesetzt
es folgt keine Selbstwahl.
-
Die Regeln aus 1. kommen an der nächsten übergaberelevanten Stelle
erneut zur Anwendung. Die Regel 2. wird rekursiv so lange angewendet, bis
ein Sprecherwechsel zustande kommt.
|
|