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Regeln des Sprecherwechsels

(nach Sacks/Schegloff/Jefferson 1974)
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  1. Wenn in dem bis zur 1. übergaberelevanten Stelle (transition relevance place) realisierten Redezug (turn) der gegenwärtige Sprecher einen nächsten ausgewählt hat, so hat nur dieser das Recht und die Pflicht, den nächsten Redezug zu übernehmen. Der Sprecherwechsel erfolgt in diesem Fall an der ersten übergaberelevanten Stelle.

    Wenn in dem bis zu diesem Punkt realisierten Redezug keine Fremdwahl erfolgt ist, dann ist Selbstwahl möglich, aber nicht zwingend erforderlich. Das Rederecht erhält bei Selbstwahl der Sprecher, der zuerst mit seinem nächsten Turn beginnt.

    Wenn der bis zu diesem Punkt realisierte Turn keine Fremdwahl enthält, kann der gegenwärtige Sprecher seinen Redezug fortsetzen, vorausgesetzt es folgt keine Selbstwahl.

  2. Die Regeln aus 1. kommen an der nächsten übergaberelevanten Stelle erneut zur Anwendung. Die Regel 2. wird rekursiv so lange angewendet, bis ein  Sprecherwechsel zustande kommt.