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Redebeitragswechsel

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Der Redebeitragswechsel kann auf zwei Arten vonstatten gehen:
Fremdwahl oder Selbstwahl

Fremdwahl

Der aktuelle Sprecher bestimmt den nächsten Sprecher. Dies kann durch explizite Ansprache geschehen, aber auch durch Blickkontakt, Körperzuwendung oder andere (deiktische) Gesten. Die so aufgeforderte Person ist zur (verbalen) Äußerung verpflichtet.

Selbstwahl

Falls die aktuell sprechende Person nicht die folgende auswählt, erhält diejenige Person das Rederecht, die zuerst das Wort ergreift.