Zu mündlichen Prüfungen sind keine Anmeldungen im Prüfungsamt erforderlich. Die Terminabsprache erfolgt beim jeweiligen Prüfer.
Für Lehrende: Der Studierende muss vor der Prüfung gefragt werden, ob die Leistung als "benotet" oder "unbenotet" eingetragen werden soll (unabhängig vom Ausgang der Prüfung, jedoch immer unter Beachtung der Modulspezifikationen). Zu jeder mündlichen Prüfung (Dauer 15 - 25 Minuten) ist ein Protokoll zu führen und umgehend im Prüfungsamt einzureichen. Die Vorlage der Protokolle ersetzt die Ergebnisliste. Bitte unbedingt den Veranstaltungsbezug auf dem Protokoll vermerken. Ausgenommen sind hier Modulabschlussprüfungenn (über mehr als zwei Veranstaltungen aus einem oder zwei Semestern).
Einen Überblick über die erbrachten Studien- und Prüfungsleistungen haben Bachelor-Studierende über das elektronische Vorlesungsverzeichnis (eKVV) der Universität Bielefeld. Für ERASMUS-Studierende kann eine Übersicht der erbrachten Leistungen durch das Prüfungsamt der jeweiligen Fakultät ausgegeben werden.
Ein vom Prüfungsamt der Technischen Fakultät gestempeltes Transkript kann jederzeit als Nachweis über den Studienverlauf ausgestellt werden. Die BAföG-Bescheinigung, die für Leistungen zum Ende des 4. Fachsemesters erforderlich ist, wird im Prüfungsamt ausgestellt. Für eine positive Bescheinigung ist der Nachweis von 60 Creditpoints notwendig.
Für Lehrende: Die Ergebnisse einer Lehrveranstaltung sind über Ergebnislistenzum Ende eines Semesters zu dokumentieren und dem Prüfungsamt vorzulegen. In diese Ergebnislisten sind sämtliche Teilnehmer mit Angabe der Matrikelnummer einzutragen, die eine Einzelleistung erbracht haben. Ergebnislisten sind ab sofort über die Upload- Funktion per Webformular des eKVV zu übermitteln.
Die Anmeldung der Bachelorarbeit erfolgt mit einem Anmeldungsformular , das ausgefüllt und vom Studierenden sowie von beiden Betreuern der Arbeit zu unterschreiben ist. Die Fristeinhaltung wird im Prüfungsamt überwacht. Bei nicht fristgerechter Abgabe gilt die Bachelorarbeit als "nicht ausreichend". Auf dem Deckblatt der Bachelorarbeit sind der jeweilige Studiengang und die Technische Fakultät zu benennen. Das Logo der Universität darf aus rechtlichen Gründen nicht verwendet werden.
Für Lehrende: Die Bachelorarbeit ist innerhalb von sechs Wochen zu begutachten. Hierzu ist ein schriftliches Gutachten fristgerecht beim Prüfungsamt einzureichen. (Download Formular)
Gemäß der Bachelor-Prüfungs- und Studienordnung der Universität Bielefeld trägt das Bachelorzeugnis das Datum des Antrags auf Ausstellung des Bachelorzeugnisses. Dieser Antrag auf Ausstellung des Bachelorzeugnissesist im Prüfungsamt einzureichen. Nach Beantragung des Zeugnisses sind keine Änderungen an den Zuordnungen zu Modulen oder Notenverbesserungen mehr möglich.